Verkehrserziehung der Regionalpolizeien


Stadt Baden

Die Stadtpolizei Baden unterrichtet Kinder und Jugendliche in den Vertragsgemeinden Baden, Birmenstorf, Ehrendingen, Ennetbaden, Freienwil, Gebenstorf, Obersiggenthal, Turgi, Untersiggenthal und Würenlingen bezüglich richtiger Verhaltensweise im Strassenverkehr, um präventiv Unfälle zu vermeiden. Dabei ist die Unterstützung der Eltern unerlässlich, um möglichen Gefahren auf Schulwegen und in der Freizeit entgegenzuwirken. 


Wettingen-Limmattal

Die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal erteilt an den Schulen der Vertragsgemeinden Spreitenbach, Bergdietikon, Würenlos, Killwangen, Neuenhof und Wettingen Verkehrsunterricht. Der Unterricht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und endet in der Regel nach der 5. Primarklasse und absolviertem Velo-Test.


Rohrdorferberg-Reusstal

Den ersten Kontakt mit der Polizei am Rohrdorferberg haben fast alle Kinder aus den Vertragsgemeinden Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil zwischen dem vierten und fünften Lebensjahr. Dann nämlich, wenn sie im Kindergarten von einem Verkehrsinstruktor besucht und unterrichtet werden. Die Verkehrsinstruktoren sorgen für sichere Schulwege. Sie instruieren Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen für ein richtiges Verhalten im Strassenverkehr.

 


Zurzibiet

Im Kanton Aargau sind die Regionalpolizeien zuständig für den Verkehrsunterricht an den Schulen. Im Kindergarten starten wir mit unserem treuen Begleiter, dem Fuchs Ferox. Unsere Vertragsgemeinden sind Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Böttstein, Döttingen, Endingen, Fisibach, Full-Reuenthal, Kaiserstuhl, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Lengnau, Leuggern, Mandach, Mellikon, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Siglistorf, Schneisingen, Schwaderloch, Tegerfelden, Villigen, Wislikofen.


Verband Aargauer Regionalpolizeien VAG

Die Verkehrsinstruktion im Kanton Aargau erfolgt durch erfahrene Polizeifunktionäre der Regionalpolizeien, welche am Schweizerischen Polizeiinstitut speziell für diese Tätigkeit geschult werden. Oberstes Ziel der Verkehrsinstruktion ist es, Unfälle – insbesondere solche von Kindern – zu vermeiden. 


 

 

Information für Verkehrsinstruktoren

 

 

 

1. Die Kampagne

 

 

Auf das Schuljahr 2019/2020 lanciert badenmobil* mit externer Unterstützung und in Zusammenarbeit mit Schulen und Verkehrsinstruktoren aus allen 26 Baden Regio Gemeinden eine Schulwegkampagne für Kindergartenkinder. Im Jahr 2020/2021 kommen noch 24 Gemeinden von Zurzibiet Regio dazu. Die Kampagne soll Kindern (und Eltern) die vielen Vorteile des Schulwegs als wichtiges Stück Lebensweg aufzeigen.

 

Ein Hauptelement von „Ich kann das. Ich geh zu Fuss.“ ist der Schulwegcomic, illustriert vom Globi-Illustrator Samuel Glättli. Auf den farbenfrohen Seiten werden die rund 4'000 Kinder (und Eltern) aus den 26 Baden Regio Gemeinden auf die Lern- und Erlebniswelt des Schulwegs mitgenommen. Die Kinder sollen sich mit dem Comic spielerisch auseinandersetzen und so Lust und Freude am Schulweg entwickeln. Die Botschaften des Comics richten sich an die Eltern und sollen ihnen aufzeigen, was sie dem Kind vorenthalten, wenn sie es nicht zu Fuss gehen lassen, sondern mit dem Auto (Elterntaxi) fahren.

 

Das zweite zentrale Kampagnenelement ist ein magnetischer Leuchtorden, den die Kinder nach dem Verkehrsunterricht vom Verkehrsinstruktor erhalten. Der Orden „Ich kann das. Ich geh zu Fuss.“ soll die Kinder zusätzlich motivieren, den Schulweg unter die eigenen Füsse zu nehmen und soll sie stolz machen, wenn sie es am Ende alleine schaffen. Der Orden soll aber auch die Eltern davon abhalten, das stolze Kind mit dem Auto zu fahren.

 

Die Kampagne wird ab 2021 im Rahmen von Monamo Wil SG** um weitere Kampagnenelemente weiterentwickelt und zudem in Diepoldsau und im Rahmen von Fuss Velo Köniz Bern eingesetzt.

 

 

 

*badenmobil ist ein Programm zur Förderung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität in den 26 Gemeinden von Baden Regio: Baden, Bergdietikon, Birmenstorf, Ehrendingen, Ennetbaden, Fislisbach, Freienwil, Gebenstorf, Killwangen, Mägenwil, Mellingen, Neuenhof, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Obersiggenthal, Remetschwil, Schneisingen, Spreitenbach, Stetten, Tägerig, Turgi, Untersiggenthal, Wettingen, Wohlenschwil, Würenlingen, Würenlos

 

**MONAMO WIL hat sich mit "aktiv.smart.geteilt" erfolgreich für «Modelle nachhaltige Mobilität in Gemeinden» von EnergieSchweiz beworben.  Innovative Lösungen zu Sharing, E-Mobilität, City Logistik sowie für den Fuss- und Veloverkehr sollen zu einer höheren Lebensqualität für Wilerinnen und Wiler beitragen mit dem Ziel einer nachhaltigen Gemeindemobilität.

 

 

 

 

 

2. Wie gelangen Comic und Orden zu den Kindern?

 

 

  • Schulwegcomic: Dieser wurde von den Schulsekretariaten an die Kindergartenkinder Stufe I und II zusammen mit den Einteilungsunterlagen und Stundenplänen im Mai/Juni verschickt. (Alternativ kann der Comic auch am Elternabend vor Kindergartenbeginn abgegeben werden.) Wichtig: Kinder und Eltern brauchen Zeit, um den Schulweg vor Schulbeginn zu üben.
  • Magnetischer Leuchtorden: Dieser wird nach dem Verkehrsunterricht von den Verkehrsinstruktoren an alle Kindergartenkinder Stufe I und II verliehen.

 

 

Wichtig:

 

  • Es ist für die Kampagne von zentraler Bedeutung, dass die Übergabe des Ordens „zelebriert“ wird und die Kinder den Orden, den sie vom Polizisten erhalten haben, mit Stolz tragen.
  • Die Orden werden ausgepackt und den Kindern an die Leuchtweste „angesteckt“
  • Es ist den Verkehrsinstruktoren überlassen, ob sie vor der Übergabe des Ordens noch etwas vom Kind verlangen oder hören wollen (ein wichtiges Element des Verkehrsunterrichts – z.B. Warte – Luege – Lose – Laufe…). Grundsätzlich erhält jedes Kind einen Orden.
  • Pro Kindergarten (Stufe I und II zusammen) werden 10 Ex. des Leuchtordens (nicht ausgepackt) an die Lehrperson abgegeben, als Reserve, falls ein Kind seinen Orden verlieren sollte.

 

 

3. Allgemeine Anmerkungen

 

 

„Ich kann das.“ bedeutet: Das Kind kann den Schulweg mit Übung/Begleitung früher oder später alleine schaffen (so wie Schuhe binden, Zähne putzen etc.) und darf dann stolz auf sich sein.

 

„Ich geh zu Fuss.“ bedeutet: Zu Fuss in Begleitung von Erwachsenen oder alleine mit anderen Kindern – je nach Reife des Kindes. Eltern können z.B. ihr Kind (oder eine Gruppe von Kindern) in den ersten Wochen ganz begleiten und dann kurze und immer längere Distanzen alleine gehen lassen, bis das Kind den ganzen Weg alleine schafft.

 

 

Wichtig! Die Kampagne ist eine Ergänzung zur Arbeit von Schulen/Lehrpersonen sowie von Verkehrsinstruktoren/Polizei. Sie enthält keine Botschaften erzieherischer und/oder reglementierender Art, da dafür die ausgebildeten Fachpersonen zuständig sind. Ziel ist, dem Kind Lust und Freude am Weg zu Fuss zu machen und den Eltern aufzuzeigen, dass der Schulweg wichtig für die geistige und körperliche Entwicklung des Kindes ist. Die Teilnahme an der Kampagne ist für die Baden Regio Gemeinden freiwillig und kostenlos und wurde mit allen Schulleitungen und den verantwortlichen Verkehrsinstruktoren abgesprochen und koordiniert.

 

 

 

 

4. Kontaktadresse

 

 

Sollten Sie Fragen oder Hinweise zur Kampagne haben oder zusätzliches Material benötigen, dann senden Sie ein E-Mail an: m.dicerbo@rvbw.ch

 

oder Daniel Schöbi Mobilitätslösungen

daniel.schoebi@clemo.ch